Kommt der Patient seiner Zahlungspflicht innert der Zahlungsfrist nicht nach bzw. verzichtet er auf einen begründeten Einwand, so gerät er mit Ablauf dieser Frist ohne weitere Mahnung in Verzug. Der Leistungserbringer kann jederzeit Dritte für das Inkasso beiziehen (frühestens 80 Tage nach Rechnungsstellung). Der Patient trägt die Kosten des Zahlungsverzugs.
Bearbeitungsgebühr (frühestens ab Tag 70 nach Rechnungsdatum, bei Übergabe an die Inkasso Med AG) abhängig von der Forderungshöhe, Maximalbetrag in CHF: 50 (bis 20); 70 (bis 50); 100 (bis 100); 120 (bis 150); 149 (bis 250); 195 (bis 500); 308 (bis 1‘500); 448 (bis 3‘000); 1‘100 (bis 10‘000); 1‘510 (bis 20‘000); 2‘658 (bis 50‘000); 6% der Forderung (ab 50‘000).“